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Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V.

Ein selbst bestimmtes Leben in Würde und in einer demokratischen Gesellschaft ist ohne soziale Sicherheit und die Garantie der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte kaum vorstellbar.

Wer von der Hand in den Mund lebt und nicht weiß, ob er/sie morgen Arbeit und Einkommen, ein Dach über dem Kopf und genug zu essen hat, kann von den politischen und kulturellen Freiheitsrechten nur selten Gebrauch machen. Wer auf Almosen angewiesen ist, ist im Verhältnis zu sozial Stärkeren weder frei noch gleich.

Der Anspruch auf den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte ist Abwehrrecht, Schutzrecht und Teilhaberecht zugleich:

  • Den Reichen genügt der Schutz ihres Vermögens und ihrer Freiheiten durch den Rechtsstaat als soziale Sicherheit. Die Sicherheit, als Mieter nicht auf die Straße gesetzt zu werden, als Arbeitnehmer Kündigungsschutz zu genießen oder als Studentin nicht von der Hochschule geworfen zu werden, sind unverzichtbare Abwehrrechte (auch) der mittellosen Bevölkerung.
  • Sie sind zugleich Ausdruck der Verwirklichung der menschenrechtlichen Schutzpflicht des Staates, die auch in Deutschland nur unzureichend verwirklicht wird. Gesetzgebung und Verwaltung müssen sich vor die Schwächeren stellen und sie aktiv schützen, soll nicht das Recht des Stärkeren herrschen.
  • Entscheidend aus Sicht der Ärmeren ist jedoch das Teilhaberecht: der Staat hat aktiv Sorge zu tragen, damit alle sozialen und kulturellen Rechte auch tatsächlich verwirklicht werden können und diese nicht von „Geburtsrechten“, Vermögen und Leistungsfähigkeit abhängig sind.

Aus Sicht der VDJ ist Art. 22 AEMR daher von fundamentaler Bedeutung für einen demokratischen und sozialen Rechtsstaat. Denn politische und kulturelle Mitwirkung setzen die Sicherheit voraus, im Alltag ohne Existenzängste zu leben. Demokratie ist ohne die Möglichkeit aller Bevölkerungsteile, auch jenseits der Wahlen politisch mitzuwirken, nicht zu verwirklichen.