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Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.

Der RAV ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Rechtsanwält*innen.

Seit seiner Gründung im Jahr 1979 tritt der RAV für das Ziel ein, Bürger- und Menschenrechte gegenüber staatlichen, wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Machtansprüchen zu verteidigen und auf eine fortschrittliche Entwicklung des Rechts hinzuwirken.

Ein besonderes Augenmerk lag und liegt dem RAV stets auf dem Versammlungsrecht, wie es in Artikel 20 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte formuliert ist. Das Versammlungsrecht ist oft besonderen Angriffen durch staatliche Stellen ausgesetzt. Versammlungen sind es aber auch, die etwas bewegen, die Menschen zusammen bringen, wo wir uns organisieren und zusammen für unsere Rechte auf die Straße gehen können. Deswegen werden wir das Versammlungsrecht stets verteidigen. Unteilbar, für eine freie, solidarische und mutige Gesellschaft!