Am heutigen Montag, dem 14.12.2020, haben wir zwei neue Menschenrechte-Aufkleber in die Pirnaer Altstadt gebracht. Den ersten haben wir gemeinsam mit Daniel Fuchs von der Liga der Wohlfahrtsverbände im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge aufgebracht und eingeweiht. Den zweiten haben wir dann auf der Dohnaischen Straße / Ecke Lange Straße aufgebracht. Mit dabei waren heute – auflagenkonform mit Maske und Abstand – Ina, Bärbel, Dieter und Johannes vom Organisationsteam.
Artikel 25 – Recht auf Wohlfahrt
Den ersten Aufkleber für heute haben wir auf der Jacobäerstraße, am Eingang zur Fußgängerzone der Altstadt aufgebracht. Er repräsentiert Artikel 25 der Allgemeinen Menschenrechte, das Recht auf Wohlfahrt. Als Vertreter der Pat:innen, der Liga der Wohlfahrtsverbände, war Daniel Fuchs vor Ort. Begleitet wurde die kleine Zusammenkunft zudem von der Polizei Pirna.
Artikel 17 – Recht auf Eigentum
Nachdem der obige Termin beendet war ging es weiter. Auf der Dohnaischen Straße, gegenüber von Kaffee Schmole Nachf., haben wir den Aufkleber für Artikel 17 der Allgemeinen Menschenrechte angebracht, dem Recht auf Eigentum. Hier steht als Pate der Soroptimist Club Pirna.
72 Jahre Erklärung der Allgemeine Menschenrechte
Die gesamte Erklärung der Allgemeinen Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 in der diskriminierungssensiblen Fassung von Amnesty International finden Sie mit diesem Link. Dort sind zu jedem Artikel auch die Pat:innen gelistet. Klicken Sie auf die entsprechenden Links, um mehr über sie zu erfahren und zu lesen, warum sie die Aktion „Mensch Pirna“ unterstützen.