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Menschenrechte-Aufkleber: Artikel 3 mit dem Laienchor Pir-Moll

Nach den Artikeln 14, 26 und 21 ging es beim vorletzten Termin des Tages um Artikel 3, dem Recht auf Leben und Freiheit. Bei der ebenfalls von der Polizei begutachteten Kundgebung waren unter anderem Britta und Christine vom Laienchor Pir-Moll dabei. Sie haben mit uns den entsprechenden Bodenaufkleber platziert, Fotos gemacht und einen Plausch gehalten. 

Artikel 3 „Recht auf Leben und Freiheit“ auf der Schmiedestraße

Geklebt haben wir den Bodenaufkleber zum dritten Artikel der Allgemeinen Menschenrechte auf der Schmiedestraße, auf Höhe der ehemaligen Fronfeste. Der antifaschistische Laienchor Pir-Moll ist Pate dieses Artikels und des Aufklebers und war durch Britta und Christine vor Ort vertreten. Der Ort ist dahingehend symbolisch für die „Mensch Pirna“-Aktion, als dass das Gebäude zwischen 1933 und 1945 den Nazis als Haftanstalt für Gegner des NS-Regimes diente. 

In Artikel 3 der von der UN-Vollversammlung am 10. Dezember 1948 verkündeten Erklärung der Allgemeinen Menschenrechte heißt es:

Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.