Eine Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe
Die Heilpädagogik Bonnewitz ist eine Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe. Hier lernen und leben Menschen, werden in Schule und Wohnheim individuell gefördert und begleitet. Diese Möglichkeit gibt es noch nicht lange. Es ist nicht einmal ein Menschenleben her, da wurden in Deutschland Zehntausende Menschen auf Grund ihrer (zugeschriebenen) Behinderungen ermordet. Auch in Pirna.
Ausgrenzungen fanden bereits viele Jahre zuvor statt und nahmen nach dem 1. Weltkrieg noch einmal deutlich zu. Nach den Erfahrungen aus dem Nationalsozialismus wurde am 10. Dezember 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte unterzeichnet. Es ist das wohl bekannteste Menschenrechtsdokument, dessen zentrale Bedeutung in Artikel 1 „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ zusammengefasst ist.
Mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wird in Artikel 26 das „Recht auf Bildung“ zum Grundrecht erklärt. Dies spricht uns als heilpädagogische Einrichtung aus dem Herzen. Insbesondere der folgende Satz hat mit der pädagogischen Arbeit in Bonnewitz sehr viel zu tun:
„Die Bildung muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein.“
Der Mensch neben uns ist in erster Linie ein Mensch! Wir wollen Arbeits-, Lern- und Lebensorte bieten, an denen Empathie, Mitmenschlichkeit und Solidarität die wichtigsten Werte darstellen. Dies bedeutet auch, dass wir uns selbst und die eigene Arbeit reflektieren. Dazu zählen die Prüfung eigener Denkmuster und das Hinterfragen eigener Vorurteile.
Noch heute hören wir leider, teils in der ähnlichen Argumentation wie damals, die Forderung nach Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen. Die Ausbreitung der Ideologie der Ungleichwertigkeit muss deshalb zurückgedrängt und verhindert werden. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte war dafür ein wichtiger Baustein.
Deshalb: Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag.