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Amnesty-International-Hochschulgruppe Dresden

Artikel 4, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte: „Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel in allen ihren Formen sind verboten.” – Was verbindet uns (die Amnesty-International-Hochschulgruppe Dresden) mit diesem Artikel?

Die meisten Menschen verbinden Sklaverei mit einem Thema aus dem Geschichtsunterricht. Für Viele ist es unvorstellbar, dass es sie bis heute nicht nur noch gibt, sondern auch, dass wir täglich von ihr profitieren. Von den Näher*innen in Bangladesch bis hin zu den Gefangenen in den Uigurencamps in China – das Bild der Sklaverei mag sich geändert haben, die Aktualität dennoch nicht.

Amnesty International setzt sich unter anderem durch Aufklärungsarbeit mit der modernen Sklaverei auseinander. So wurde beispielsweise 2016 in einem Report die Zwangs- und Kinderarbeit auf indonesischen Palmölplantagen dokumentiert.¹ Dort wird Palmöl für Produkte wie Shampoo, Waschmittel oder Schokoriegel produziert, die auch in Deutschland von bekannten Marken vertrieben werden. Ein aktueller Bericht offenbart weiterhin die Arbeitsbedingungen der Migrant*innen in Katar.² Im Zuge der Fußball-WM, die 2022 dort stattfinden soll, wurden umfassende Reformen des Arbeitsrechts zugesagt, bislang aber nicht umgesetzt. Massive Menschenrechtsverletzungen an Arbeitnehmer*innen sind auch heute noch an der Tagesordnung.

Auch wenn dieses Thema in unserem Alltag auf den ersten Blick nicht präsent zu sein scheint, stoßen wir in unserer Arbeit in der Amnesty-International-Hochschulgruppe Dresden immer wieder darauf. Aktuell beschäftigen sich zwei Untergruppen aus verschiedenen Perspektiven mit Arbeitnehmer*innenrechten: Die Untergruppe Wirtschaft und Menschenrechte klärt unter anderem über die Auswirkungen von Fast Fashion auf. Die Untergruppe Sport informiert zu Hintergründen und Menschenrechtsverletzungen bei sportlichen Großereignissen und bietet dazu bei regionalen Sportveranstaltungen Infostände an. Arbeitnehmer*innenrechte sind außerdem eng verbunden mit Frauen*rechten, dem Thema Flucht und Asyl und vielen anderen, denen wir in unserer Arbeit für die Menschenrechte begegnen.

Wer sich über unsere Gruppe informieren möchte, kann das auf www.amnesty-hochschulgruppe-dresden.de tun, oder uns bei twitter (@AmnestyDresden) oder instagram (@amnesty_hsg_dresden) folgen.
Bis zum 23.12.2020 besteht außerdem die Möglichkeit, sich gemeinsam mit Hunderttausenden anderen für die Menschenrechte einzusetzen – beim diesjährigen Briefmarathon. Weitere Informationen: www.briefmarathon.de

¹: https://www.amnesty.de/2016/11/30/globale-konzerne-profitieren-von-kinderarbeit-auf-palmoel-plantagen
²: https://www.amnesty.de/allgemein/pressemitteilung/katar-katar-muss-endlich-die-ausbeutung-von-arbeiterinnen-und-arbeitern

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Friedrich-Schiller-Gymnasium Pirna

Freier Zugang zu Bildungschancen für jede/n

Das Friedrich-Schiller-Gymnasium Pirna wird gern Pate des Artikel 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, denn dieser umfasst das Recht auf Bildung und den freien Zugang zu Bildungschancen für jede/n. Dies bedeutet für uns auch, dass wir uns um Schüler*innen mit Lernschwierigkeiten und sonderpädagogischen Förderbedarf ebenso bemühen wie um Schüler*innen, die eine besondere Begabung mitbringen. Jede/r zählt. Der Artikel 26 umfasst auch die Entwicklung von “Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen […] [sowie] die Wahrung des Friedens”. Dabei handelt es sich um zentrale Ziele unserer Schule, die wir als Europaschule in unserem Leitbild verankert haben und uns bemühen, täglich in die Praxis umzusetzen.

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CSD Pirna e.V.

Niemand darf diskriminiert werden

Wir als CSD Pirna e.V. setzten uns jedes Jahr auf dem Marktplatz in Pirna für Gleichberechtigung von LSBTTIQ* Menschen stark ein. Neben dem Aktionstag auf dem Marktplatz konnten wir im März 2018 in Pirna eine Anlaufstelle für Homo-Bi- und Transsexuelle schaffen. Mit der Gründung des Begegnungszentrums des CSD Pirna e.V. im Februar 2018 wurde ein Angebot an Information, Beratung und Veranstaltungen für LSBTTIQ* im Landkreis geschaffen, das einen gewissen Wirkungskreis entfalten konnte. Es sind ganz unterschiedliche Menschen, die sich im Begegnungszentrum treffen und in Kontakt kommen. Doch so gut wie alle von ihnen berichten von Diskriminierungserfahrungen oder von der Angst, sich zu ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität zu bekennen.

Diese Erfahrungen zeigen ganz deutlich, dass es für viele auch heute noch nicht selbstverständlich ist, ohne Angst so leben und lieben zu können, wie sie es sich wünschen. Dass diese Angst nicht unbegründet ist, bestätigt sich leider immer wieder in den sozialen Medien, wo verbale Angriffe à la „Ich habe ja nichts gegen Schwule, aber…“ oder schlimmere keine Seltenheit darstellen. Ablehnende Haltung gegenüber Homo- und Bisexuellen sowie transgeschlechtlichen Menschen ist natürlich kein landkreisspezifisches Problem, jedoch zeichnen sich die Sächsische Schweiz und das Osterzgebirge durch eine hohe Zustimmung für rechtskonservative Politik aus, was zuletzt die Bundestagswahl zeigte.

Es ist uns sehr wichtig, dass niemand, aufgrund seiner Sexualität aus der Gesellschaft ausgegliedert wird, ganz im Gegenteil, jeder soll so leben und lieben wie er / sie es möchte. Die Diskriminierung fängt heutzutage schon im Internet an, und hört meist auf der Straße oder auf der Arbeit auf, dies muss endlich ein Ende haben.

Webseite: csd-pirna.de

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AG Asylsuchende Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Jeder Mensch hat Rechte, die geschützt werden müssen

Als AG Asylsuchende Sächsische Schweiz-Osterzgebirge begannen wir 2008 mit unserer Arbeit als Akteur, der sich für die Belange von geflüchteten Menschen im Landkreis einsetzt. Mit der Gründung des internationalen Begegnungszentrums IBZ 2016 in Pirna wollten wir auch einen Raum schaffen, in dem Begegnung, Empowerment und Unterstützung möglich sind.

Unserer Arbeit liegt die Überzeugung zu Grunde, dass jeder einzelne Mensch eine Geschichte und Rechte hat, die geschützt werden müssen.
Diese Rechte müssen allen Menschen zustehen, und besonders denen, die vor Notsituationen fliehen mussten. Menschen, die sich in solchen Situationen befinden sind auf Solidarität angewiesen und wir möchten einen Teil dazu beitragen, diese praktisch umzusetzen. Der Artikel 14 – das Menschenrecht auf Asyl – bedeutet daher für uns, für dieses Recht einzutreten und uns dafür zu engagieren, dass dieses Recht niemanden verwehrt werden darf.

ag-asylsuchende.de

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Antidiskriminierungsbüro Sachsen e.V.

Schutz vor Diskriminierung im Bereich der Justiz

Der Artikel 7 der Menschenrechte, also die Gleichheit vor dem Gesetz, ist aus aus Perspektive des Antidiskriminierungsbüros Sachsen e.V. maßgeblicher Bestandteil einer gelingenden Kultur der Antidiskriminierung. Leider kommt es dennoch auch im Bereich der Justiz nach wie vor regelmäßig zu diskriminierenden Ungleichbehandlungen.

Für eine Kultur der Antidiskriminierung ist eine diskriminierungssensible Justiz unverzichtbar. Für eine solche bedarf es Richter_innen, die sich ihrer Machtpositionen bewusst sind, Diskriminierungsrisiken im Blick haben und das Recht tatsächlich gleich anwenden – unabhängig  von Herkunft, Behinderung, Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter oder Religion/ Weltanschauung der Beteiligten.

Ein Schutz vor Diskriminierung im Bereich der Justiz – als der zentralen Ebene zur Herstellung von Gerechtigkeit – ist eine zentrale Grundlage für eine gesamtgesellschaftliche Prävention und langfristigen Abbau von Diskriminierungen.

Über das Antidiskriminierungsbüro Sachsen:

Das Antidiskriminierungsbüro Sachsen (ADB) ist eine zentrale Anlaufstelle im Freistaat Sachsen für Betroffene von Diskriminierung. Wir unterstützen Betroffene von Diskriminierung bei konkreten Benachteiligungen wegen: rassistischer oder ethnischer Zuschreibungen, des Geschlechts, der sexuellen Identität, der Behinderung oder chronischer Krankheit, des Lebensalters und/ oder der Religion bzw. Weltanschauung sowie Mehrfachdiskriminierung.

Webseite: www.adb-sachsen.de

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Helpline Dresden

Alle Menschen haben Rechte und Pflichten

Artikel 29 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte formuliert, dass jeder Mensch nicht nur Rechte hat, sondern auch Pflichten gegenüber der Gemeinschaft und gegenüber den Mitmenschen. Die Zusicherung der Menschenrechte für ALLE Menschen gleichermaßen funktioniert nur, wenn ALLE diese Gemeinschaft der Menschen pflegen.

Zum anderen sagt dieser Artikel, dass die Menschenrechte für ALLE Menschen gemacht sind. Die Ausübung der Menschenrechte einer einzelnen Person darf nicht die Rechte und Freiheiten anderer Menschen verletzen und auch nicht die Gemeinschaft sowie das Wohl der demokratischen Gesellschaft. Niemand darf also seine oder ihre Rechte ausnutzen und dadurch anderen Menschen schaden.

Wenn etwa auf Versammlungen und Kundgebungen rechte Ideologien verbreitet werden, Diskriminierendes gesagt wird, antisemitisch oder rassistisch agitiert wird – dann ist das mitnichten die Ausübung des Rechts auf Meinungsfreiheit, sondern etwas, was durch die Definition der Grundrechte und Menschenrechte die Rechte anderer einschränkt. Rechte Ideologien sind keine Meinung.

Für uns bedeutet das: Wir alle tragen Verantwortung gegenüber anderen und müssen die Rechte und Freiheiten Anderer schützen.

Nicht nur der Staat steht hier in der Verantwortung, sondern jede und jeder Einzelne von uns. Dafür sind unsere Rücksicht aufeinander, unsere Solidarität, unsere Zivilcourage nötig! Zivilcourage verstehen wir also nicht als Zusatz, sondern als eine Pflicht gegenüber der Gemeinschaft – eine Pflicht, die die Menschenrechte für uns alle verteidigt.

Diskriminierung, Rassismus und rechte Gewalt sind ein Problem ALLER. Sie verletzen in erster Linie die Betroffenen, aber auch die ganze Gesellschaft, weil sie dadurch von ihrer Menschlichkeit einbüßt.

Die Helpline Dresden, ein Projekt der RAA Sachsen e. V., übernimmt ein Stück dieser Verantwortung für eine Gemeinschaft der Menschlichkeit.

Die Helpline Dresden:

Ein mehrsprachiges Hilfetelefon für Menschen in Dresden, Landkreis Sächsische Schweiz/Osterzgebirge und Landkreis Meißen – auf Englisch, Arabisch und Deutsch.

Die Helpline Dresden ist ein rund um die Uhr verfügbares Hilfetelefon für Menschen ohne oder mit wenig Deutschkenntnissen. Sie ist jederzeit auf Englisch und Deutsch erreichbar. Zusätzlich bietet sie Sprechzeiten auf Arabisch.

  • Wir unterstützen in Notfällen.
  • Wir vermitteln bei Sprachbarrieren Notrufe an die Polizei und an die Rettung.
  • Wir bieten Alltagsorientierung.
  • Wir hören zu.
  • Wir vermitteln zur passenden Unterstützung und Beratung.

Die Helpline Dresden wird den größten Teil der Zeit von einem multinationalen Team von Freiwilligen besetzt.

Unterstützen auch Sie Menschen in Not in Ihrer Umgebung! Helfen Sie, wo Sie Unrecht sehen! Sprechen Sie weitere Leute an. Gehen Sie nicht vorbei und schweigen Sie nicht, wo die Rechte anderer eingeschränkt und verletzt werden!

Webseite: www.raa-sachsen.de/helpline-dresden

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Pirna TV

Meinungsfreiheit im Hier und Jetzt

Die Meinungsfreiheit. Das Recht, seine Gedanken frei äußern zu dürfen, egal in welcher Form, stellt unsere Gesellschaft aktueller denn je vor eine Herausforderung. In Windeseile machen Schlagzeilen die Runde, werden Meinungen “geteilt”. Jeder darf sich frei äußern. Das ist gut und richtig so. Die Gedanken sind frei.

Nur hat die Sache mit dem “sagen dürfen” auch ein Geschmäckle. Mitunter vergessen einige den “guten Ton”. Unterstellungen, Behauptungen, Vorwürfe und Diffamierungen sind an der Tagesordnung.

Wer seine Meinung frei äußern darf, hat dies auch demokratischen und sozialen “Spielregeln” zu verdanken. Respekt, Wertschätzung und Achtung des Gegenüber gehören aber ebenfalls dazu.

Webseite: https://www.pirna-tv.de/

 

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Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V.

Ein selbst bestimmtes Leben in Würde und in einer demokratischen Gesellschaft ist ohne soziale Sicherheit und die Garantie der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte kaum vorstellbar.

Wer von der Hand in den Mund lebt und nicht weiß, ob er/sie morgen Arbeit und Einkommen, ein Dach über dem Kopf und genug zu essen hat, kann von den politischen und kulturellen Freiheitsrechten nur selten Gebrauch machen. Wer auf Almosen angewiesen ist, ist im Verhältnis zu sozial Stärkeren weder frei noch gleich.

Der Anspruch auf den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte ist Abwehrrecht, Schutzrecht und Teilhaberecht zugleich:

  • Den Reichen genügt der Schutz ihres Vermögens und ihrer Freiheiten durch den Rechtsstaat als soziale Sicherheit. Die Sicherheit, als Mieter nicht auf die Straße gesetzt zu werden, als Arbeitnehmer Kündigungsschutz zu genießen oder als Studentin nicht von der Hochschule geworfen zu werden, sind unverzichtbare Abwehrrechte (auch) der mittellosen Bevölkerung.
  • Sie sind zugleich Ausdruck der Verwirklichung der menschenrechtlichen Schutzpflicht des Staates, die auch in Deutschland nur unzureichend verwirklicht wird. Gesetzgebung und Verwaltung müssen sich vor die Schwächeren stellen und sie aktiv schützen, soll nicht das Recht des Stärkeren herrschen.
  • Entscheidend aus Sicht der Ärmeren ist jedoch das Teilhaberecht: der Staat hat aktiv Sorge zu tragen, damit alle sozialen und kulturellen Rechte auch tatsächlich verwirklicht werden können und diese nicht von „Geburtsrechten“, Vermögen und Leistungsfähigkeit abhängig sind.

Aus Sicht der VDJ ist Art. 22 AEMR daher von fundamentaler Bedeutung für einen demokratischen und sozialen Rechtsstaat. Denn politische und kulturelle Mitwirkung setzen die Sicherheit voraus, im Alltag ohne Existenzängste zu leben. Demokratie ist ohne die Möglichkeit aller Bevölkerungsteile, auch jenseits der Wahlen politisch mitzuwirken, nicht zu verwirklichen.

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Heilpädagogik Bonnewitz

Eine Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe

Die Heilpädagogik Bonnewitz ist eine Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe. Hier lernen und leben Menschen, werden in Schule und Wohnheim individuell gefördert und begleitet. Diese Möglichkeit gibt es noch nicht lange. Es ist nicht einmal ein Menschenleben her, da wurden in Deutschland Zehntausende Menschen auf Grund ihrer (zugeschriebenen) Behinderungen ermordet. Auch in Pirna.

Ausgrenzungen fanden bereits viele Jahre zuvor statt und nahmen nach dem 1. Weltkrieg noch einmal deutlich zu. Nach den Erfahrungen aus dem Nationalsozialismus wurde am 10. Dezember 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte unterzeichnet. Es ist das wohl bekannteste Menschenrechtsdokument, dessen zentrale Bedeutung in Artikel 1 „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ zusammengefasst ist.

Mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wird in Artikel 26 das „Recht auf Bildung“ zum Grundrecht erklärt. Dies spricht uns als heilpädagogische Einrichtung aus dem Herzen. Insbesondere der folgende Satz hat mit der pädagogischen Arbeit in Bonnewitz sehr viel zu tun:

„Die Bildung muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein.“

Der Mensch neben uns ist in erster Linie ein Mensch! Wir wollen Arbeits-, Lern- und Lebensorte bieten, an denen Empathie, Mitmenschlichkeit und Solidarität die wichtigsten Werte darstellen. Dies bedeutet auch, dass wir uns selbst und die eigene Arbeit reflektieren. Dazu zählen die Prüfung eigener Denkmuster und das Hinterfragen eigener Vorurteile.

Noch heute hören wir leider, teils in der ähnlichen Argumentation wie damals, die Forderung nach Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen. Die Ausbreitung der Ideologie der Ungleichwertigkeit muss deshalb zurückgedrängt und verhindert werden. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte war dafür ein wichtiger Baustein.

Deshalb: Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag.

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Matthias Piel

Menschenrechte in der DDR

Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte war uns als Ideal des Zusammenlebens schon in der DDR sehr wichtig. Wir machten sie über die Friedensgruppe mit Ormig-Kopien interessierten Menschen zugänglich. So war es auch kein Zufall, dass wir 1989 zum 41. Jahrestag der Erklärung in Pirna die zweite Großdemonstration im Rahmen der friedlichen Revolution organisierten.

Der Artikel 13 war mir vor 1989 besonders wichtig, weil ich des Öfteren von den „staatlichen Organen“ daran gehindert wurde, mich im Land frei zu bewegen. Noch viel unangenehmer waren die Reisebeschränkungen in die „sozialistischen Bruderstaaten“ oder die ungeschriebene staatliche Drohung der Abschiebung in den Westen ohne Rückkehrmöglichkeit.

Heute ist der 13er für mich selbstverständliche Realität. Leider trifft das noch lange nicht für alle Menschen zu. Auch in unserem Land werden Menschen mit der Präsenzpflicht daran gehindert, sich frei zu bewegen.