Die Menschenrechte gelten immer und dürfen nie geändert oder anderen Menschen vorenthalten werden. So sieht es Artikel 30 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vor.
Nach den Terroranschlägen am 13. November 2015 in Paris rief Frankreich den Ausnahmezustand aus und änderte das Notstandgesetz. Die Möglichkeiten, beispielsweise Hausarrest zu verhängen, Durchsuchungen, insbes. von elektrischen Geräten, ohne richterliche Anordnung durchzuführen oder Demonstrationen zu verbieten, wurden wesentlich ausgeweitet. Diese Maßnahmen betreffen das Recht der Privatsphäre, die Bewegungsfreiheit und die Versammlungsfreiheit. Im Dezember 2015 fanden im Vorfeld der UN-Klimakonferenz in Paris Hausdurchsuchungen bei Klimaktivist*innen auf Grundlage des Notstandsgesetzes statt. Ein Zusammenhang zu Terrorismus bestand nicht. Über weitere zahlreiche missbräuchliche Maßnahmen wurde in französischen Medien berichtet. humanrights.ch nennt zwei Beispiele:
“Eines dieser Schicksale handelt von einer tunesischen Familie, die in Nizza lebt. Am 19. Nov. 2015 um 04:30 Uhr morgens drangen Spezialeinheiten der französischen Polizei mit Sprengstoff in das Haus der Familie ein. Die Splitter der Explosion haben die 6-jährige Tochter an Kopf und Hals verletzt. Kurz darauf verlassen die Polizisten das Haus. Sie haben sich in der Adresse geirrt. […] betrifft einen Familienvater, den die Polizei am 15. Nov. 2015 unter Hausarrest stellte. Sein ehemaliger Arbeitgeber hatte ihn angezeigt. Erst einige Zeit später stellte die Polizei fest, dass es sich um eine Verwechslung handelte.”
Der Ausnahmezustand wurde bis November 2017 sechs Mal verlängert. Viele der Regelungen wurde im Anschluss in reguläre Gesetze übernommen. So besteht faktisch bis heute der Ausnahmezustand in Frankreich.
Im März diesen Jahres wurde im Zusammenhang mit der SARS-CoV2-Pandemie diskutiert, ob Deutschland die Notstandgesetze anwenden soll. Auch nach Terroranschlägen wird dies regelmäßig ins Spiel gebracht. Zu Gunsten der inneren Sicherheit können damit Bürger- und Menschenrechte außer Kraft gesetzt werden.
Auch 72 Jahre nach der Verkündigung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte müssen alle Menschenrechte also weiter angemahnt, eingeklagt und verteidigt werden.
2021 feiern wir unseren 20. Geburtstag. Seit dieser Zeit arbeiten wir ehrenamtlich in der Region in Pirna für Menschenrechte und gegen rechte Ideologien. Bei mehr als 30 Veranstaltungen im Jahr leisten wir unseren Beitrag zur Demokratieentwicklung im sogenannten ländlichen Raum. Für unser Engagement wurden wir angefeindet und Mitglieder unseres Vereins erfuhren Bedrohungen, Körperverletzungen und Sachbeschädigungen durch Brandanschläge. Doch es bleibt dabei: Wir lassen uns nicht einschüchtern. Wir stehen für Menschenrechte, Chancengleichheit und Antirassismus. Für diese Ziele werden wir uns auch in Zukunft gemeinsam mit allen, die unsere Grundsätze teilen, einsetzen.